Studentenleben an der Universität

0.1.Studiumsbeginn

Die Voraussetzungen, um sich an einer Universität immatrikulieren zu lassen, waren im Spät-mittelalter andere als heute. Es gab kein einheitliches Schulsystem, noch keine Schulpflicht oder ein Mindestalter. Das Durchschnittsalter für Studienanfänger lag in der damaligen Zeit bei etwa 14 Jahren, die Kenntnisse, die sie mitbrachten, variierten stark. Bedeutender als die vorherige Schulbildung waren die finanziellen Möglichkeiten der Studenten. Studieren war teuer, man musste allein für die Immatrikulation mehrere Gebühren zahlen, später für Kost und Logis in der Burse, für die Aufnahme bei Examina und schließlich auch bei Regelverstößen. Daher waren die meisten Studenten entweder junge Männer aus Adelshäusern oder dem gut betuchten städtischen Bürgertum.
Um sich zu immatrikulieren musste man sich an den Rektor wenden, der dafür zuständig war, die Matrikelbücher zu führen und neue Studenten einzutragen. Dabei legte der neue Student einen Eid ab, der ihn zu Gehorsam, Sittlichkeit und Treue gegenüber dem Landesherrn verpflichtete. Anschließend wandte sich der zukünftige Student an den Dekan der Fakultät, in welche er eintreten wollte, zahlte eine weitere Gebühr dafür und für den Eintritt in die Burse. Alle Studenten waren verpflichtet, in der Burse zu wohnen, Ausnahmefälle wurden nur bei triftigen Gründen gestattet, etwa wenn der Student aus Mainz stammte und daher weiterhin bei seiner Familie wohnen konnte. Jede Burse besaß ihre eigenen Bursenstatuten, auf die wiederum ein Eid abgelegt wurde.

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0.2.Die Burse

In einer Burse lebten neben Studenten, auch Scholaren genannt, die Dozenten, wobei diese oft vom Bursenzwang ausgenommen waren, Personal wie Koch und Magd sowie in manchen Fällen die Dienerschaft adeliger Studenten. Mit dem Bursenzwang hoffte die Universität eine bessere Disziplin der Studentenschaft zu erreichen, man konnte die Erziehung leichter durchsetzen, und es wurde als sparsam angesehen, alle Studenten an einem Ort zu bündeln und zu versorgen. Auch ließen sich die Studenten so leichter kontrollieren, sie mussten sich an strenge Verhaltensregeln halten, durften nur mit ausdrücklicher Erlaubnis ausgehen konnten bei Ungehorsam vom Unterricht ausgeschlossen werden oder zur Zahlung von Geldstrafen gezwungen werden. Eine erste Gesamtredaktion der Bursenstatuten ist erst aus der Zeit zwischen 1521 und 1535 bekannt. Die Universität legte die Bursenleitung in die Hand des Regenten, einem Magister, der die Leitung der Burse innehatte, aber nicht unbedingt einen Lehrstuhl besetzte. Die Bursenstatuten regelten die innere Organisation der Bursen, die hierarchische Ordnung ihrer Mitglieder, einzelne Aufgaben, Verhaltensmaßregeln, Strafkatalog und weiteres.Der Haushalt wurde vom Ökonom geleitet. Er war zuständig für den Einkauf, das Essen und die anderen Arbeiter innerhalb der Burse. Er stellte weiteres Personal wie den Koch und den Hausdiener ein. Er diente zugleich als Hausmeister, und war in dieser Kapazität unter anderem für das Heizen der Burse in den kalten Jahreszeiten zuständig. Er hatte das alleinige Recht, Wein innerhalb der Burse an die Studenten zu verkaufen. Der Ökonom wurde besoldet, sein Gehalt lag bei 10 Gulden im Semester. und war meist ein Magister. Seine Anstellung war zeitlich unbegrenzt.Der Regent, der magister regentes, war der Hausleiter der Burse. Diese Rolle teilten sich meist mehrere magister. Sie waren zuständig für die innere Verwaltung, die Aufrechterhaltung der Hausordnung und die Instandhaltung der Gebäude. Sie hatten wöchentliche Inspektionen beim Personal und bei den Studenten durchzuführen, wobei diese Aufgabe meist jede Woche ein einzelner Magister übernahm. Wer diesen Wochendienst innehatte, galt in dieser Zeit als Geschäftsführer der Bursenleitung, musste bei allen gemeinsamen Mahlzeiten anwesend sein und den reibungslosen Ablauf des Lebens in der Burse organisieren. Dazu gehörte auch das Bestärken der Disziplin in der Burse, notfalls durch Strafen und Sanktionen, die abendliche Anwesenheitskontrolle aller Studenten und das Öffnen und Schließen der Tore morgens und abends. Der sogenannte Primus Regens erhielt 2 bis 2,5 Gulden im Semester, die anderen Regenten etwas weniger. Zusätzlich gab es einen Finanzverwalter, der sich um die Ausgaben der Burse kümmerte, sie überwachte und kontrollierte. Außerdem sorgte er für die rechtzeitige Zahlung anfallender Gebühren und Strafgelder der Studenten.Der sogenannte Diener der Hausgemeinschaft, der famulus communitatis, war ein Student in bevorzugter Stellung. Er unterstützte den Ökonom bei seiner Arbeit und vertrat ihn bei Bedarf. Er führt Kontrollgänge durch die Zimmer der anderen Studenten durch, dient als Spitzel, um Ungehorsam und andere Verstöße aufzudecken, etwa Streit unter Studenten oder das Nichteinhalten der Lateinregel. Dafür erhielt der Hausdiener Vergünstigungen wie freie Kost und Logis, den unentgeltlichen Besuch aller Lehrveranstaltungen und Befreiung von der Examensgebühr. Daneben gab es auch die Diener der Magister, famuli magistrorum. Jeder Magister hatte das Recht, einen persönlichen Diener zu beschäftigen. Diese waren nicht dem Bursenzwang unterworfen und lebten meist bei ihrem Herren, zählten aber zum Haushalt der Burse. Für ihre Herren erledigten sie verschiedene Aufgaben, etwa Reinigen, Bewirtung von Gästen, Gartenpflege etc. Diese Diener konnten auch kostenlos die Lehrveranstaltungen besuchen, weshalb die Rolle gerade für Studenten attraktiv war.

 

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0.3.Alltag und Unterricht

Es gab eine festgelegte Tagesordnung, an die sich jeder zu halten hatte. Im Falle von Mainz lautete sie wie folgt: Aufstehen um 5 Uhr morgens, Sperrstunde ab 9 Uhr abends. Dazwischen fanden vor- und nachmittags Vorlesungen und andere Unterrichtseinheiten statt. Täglich wurden zwei Mal Speisen gereicht, um 11 Uhr vormittags eine kalte Mahlzeit, 17 Uhr abends eine warme. Üblicherweise gab es zwei Tische mit unterschiedlichem Angebot, ein Tisch für Dozenten und reiche Studenten, sowie ein weiterer für Studenten, die sich nicht die Extra-Gebühren leisten konnten und mit einfachen Speisen vorlieb nehmen mussten. Allgemein wurden die Studenten in vier Gruppen unterteilt, die sich an ihrer finanziellen Situation orientierte: Adelige, Reiche, Normale und Arme, welche meist geringere Gebühren zahlten als die anderen Studentengruppen und durch Stipendien oder ähnlichen Einrichtungen finanziert wurden. Während dem Essen wurde strenge Disziplin gewahrt, Unterhaltungen untereinander waren verboten. Außerdem herrschte Lateinzwang. Latein war die Unterrichtssprache, es wurde jedoch von den Studenten verlangt, sich auch außerhalb der Vorlesungen nur auf Latein zu unterhalten.
Magister und Studenten waren unterschiedlich untergebracht. Inhaber von Lehrstühlen konnten sich ihren Wohnort frei wählen und wohnten selten in den Bursen. Jüngere Magister –meist erhielt man diesen Rang mit 17, 18 Jahren- wohnten in der Burse in Einzelzimmern, zu deren Pflege und Instandhaltung sie verpflichtet waren. Da es in den Statuten zu expliziten Regelungen in der Hinsicht kam, scheint es gerade damit anfangs Probleme gegeben zu haben. Studenten waren gemeinsam in Zimmern untergebracht, auch für die gab es explizite Regelungen, nichts zu zerstören und keine Möbel auf die Straße zu werfen. Es waren auch kein eigenmächtiger Wechsel untereinander erlaubt, wer in ein anderes Zimmer wollte, musste sich dafür an den Regenten wenden. Die jährliche Wohngebühr in der Burse lag üblicherweise bei einem Gulden. Für den Unterricht waren Einzelzimmer reserviert, ebenso ein Sitzungszimmer für Senats- und Fakultätsversammlungen.
Der Unterricht wurde durchgehend auf Latein geführt, wobei im Kanon festgelegte Bücher gelesen und vom Dozenten erklärt wurden. Der Kanon beinhaltete vornehmlich griechische und lateinische Werke antiker Autoren wie Vergil, Homer und Aristoteles, außerdem für Juristen zum römischen Recht und Hippokrates für die Mediziner. Die Vorlesungen waren öffentlich und häufig unentgeltlich, außer es handelte sich um welche außerhalb des verpflichtenden Lehrplans. Hinzu kamen wöchentliche Disputationen –kontrollierte Diskussion in Form von Rede und Gegenrede zwischen zwei oder mehr Studenten- vor der versammelten Fakultät. Ziel des Studiums war die Promotion und Aufstieg zum Magister. Hatte der Student alle Examina überstanden und seine Gebühren bezahlt, so wurde eine letzte mündliche Prüfung öffentlich durchgeführt –Promotion genannt. Nach dieser fand eine feierliche Zeremonie statt, von Musik und Reden begleitet, die mit dem Doktorschmaus abgeschlossen wurde, bei dem die frisch promovierten Magister mit den anderen Magister und Dozenten gemeinsam an einer Festtafel speisten.

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0.4.Disziplin und Strafe

Ein wichtiger Aspekt des Studentenlebens waren die strengen Verhaltensregeln. Das Leben in der Burse war der Klostergesellschaft nachempfunden und ähnlich streng reguliert. Alle Studenten waren zum regelmäßigen Kirchgang, zu Prozessionsteilnahmen und zum Empfang der Sakramente verpflichtet. An Sonn- und Feiertagen wurde in der Gemeinschaft die Messe gesucht, wer fehle musste eine Geldstrafe zahlen. Außerdem hatten die Studenten gesittetes Betragen an den Tag zu legen, wozu Gehorsam, Frömmigkeit, Eifer und Bescheidenheit gezählt wurde. Man durfte nicht fluchen, hatte sich von zwielichtigen Gestalten wie Tagedieben und Schaustellern fernzuhalten und sollte sich an keinen Intrigen beteiligen.Zu den häufigsten Verstößen gehören Besuche von Wirtshäusern, unerlaubte Besucher in der Burse, vor allem Prostituierte, Fernbleiben von Vorlesungen und anderen Veranstaltungen, Verstöße gegen die Kleidungsordnung sowie Nichteinhalten der Lateinregel. Die Kleiderordnung war ebenfalls dem Mönchtum nachempfunden, Studenten durften sich nur im akademischen Habit in der Öffentlichkeit zeigen. Ein Mantel stand nur den Magistern zu. Studenten war das Tragen von Waffen untersagt. Sie unterlagen außerdem einer Ausgangssperre, im Fall von Mainz 9 Uhr abends, welche häufig ignoriert wurde, um die Stadt und dortige Lokale zu besuchen. Auch war es Studenten verboten sich öffentlich untereinander oder mit Außenstehenden u Streiten oder sich in Auseinandersetzungen verwickeln zu lassen. Gegenüber den Magistern und höher gestellten Universitätspersonal hatte man absoluten Gehorsam zu zeigen. Auch war Glücksspiel verboten, auch wenn es einmal der Woche innerhalb der Burse geduldet wurde, solange nicht um Geld gespielt wurde.Verstöße gegen die Verhaltensregeln wurden meist mit Geldstrafen zwischen 1 und 10 Gulden geahndet. Gleiches gilt für allgemeine Verbrechen wie Einbruch, Diebstahl und sogar Totschlag. In einem solchen Fall schaltete sich das Fakultätskonzil ein und verurteilte die Studenten, bei Angriff auf eine Person war die übliche Strafe 5, bei Einbruch 8 und bei Tötung 10 Gulden. Andere mögliche Maßnahmen waren Ausschluss aus der Burse oder den Vorlesungen, Verweigerung der Prüfungszulassung oder Freiheitsstrafen, die im Karzer abgesessen werden. Persönliche Freiheiten gab es kaum, der ideale Student sollte seine gesamte Zeit entweder beim Lernen oder im Gottesdienst verbringen und sich keinen Ablenkungen hingeben.

 

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Nachweise

Literatur:

Böcher, Otto u.a. (Hrsg.): Stadt-Land-Universität. Aus den Werken des Mainzer Historikers Helmut Mathy. Stuttgart 2012.

Duchhardt, Heinz (Hrsg.): Die ältesten Statuten der Universität Mainz. Wiesbaden 1977.

Just, Leo: Die alte Universität Mainz von 1477 bis 1798. Ein Überblick. Wiesbaden 1957. 

Just, Leo; Mathy, Helmut: Die Universität Mainz. Grundzüge ihrer Geschichte. Mainz 1965.

Metzner, Heinrich: Die alte Universität Mainz. In: Die Alte Mainzer Universität. Gedenkschrift anlässlich der Wiedereröffnung der Universität in Mainz als Johannes-Gutenberg-Universität. Mainz 1946.

Steiner, Jürgen: Die Artistenfakultät der Universität Mainz 1477-1562. Stuttgart 1988.

 

Red. Bearb. Juliane Märker 20.08.2012 

 
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