Lehrgänge der Artistenfakultät

0.1.Pädagogium

Die Artistenfakultät bot drei Lehrgänge an: Pädagogium, Baccalaureat und Magister. Das Pädagogium diente dazu, alle Studienanfänger auf eine gemeinsame Basis zu bringen, da es keine Zugangsvoraussetzungen für ein Universitätsstudium und keine vorherige verpflichtende Schulausbildung gab. In Mainz wurden die Pädagogien zwischen 1487 und 1523 eingeführt. Das genaue Datum ist nicht bekannt, da die ursprünglichen Statuten der Artistenfakultät nicht überliefert wurden. Der Besuch des Pädagogiums unterlag keiner festen Dauer und hatte auch keinen offiziellen Abschluss. Es gab eine Anzahl an Pflichtveranstaltungen, die es zu besuchen galt, bevor man sein Hauptstudium beginnen durfte. Dazu gehörten unter anderem Vorlesungen in den Fächern des Triviums. In Rhetorik wurden die Briefe des Cicero gelesen. Auch Poetik und Moralphilosophie gehörten zu den angebotenen Fächern.

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0.2.Baccalaureat

Hatte man alle Pflichtveranstaltungen besucht, begann man das Baccalaureat. Um diesen ersten akademischen Grad zu erlangen musste man mindestens 3 Semester, also 1 ½ Jahre studieren, wer außerhalb der Burse wohnte musste zusätzlich noch ein Semester drauflegen. Zu den Pflichtveranstaltungen gehörten alle stattfindenden Disputationen sowie eine Reihe von Vorlesungen in den Fächern des Triviums, Quadriviums, Poetik und Geschichte, Physik und Naturphilosophie. Aristoteles wurde häufig gelesen, vor allem in Logik und Naturphilosophie, in Geschichte wurde Livius studiert. Hatte man alle Pflichtveranstaltungen bestanden, konnte man sich zum Examen anmelden. Sie fanden zweimal im Kahr statt und unterlagen einem streng geregelten Ablauf. Der Student bat nach Ausschreibung der anstehenden Examina um einen Prüfungstermin beim Fakultätskonzil, wies seine Immatrikulation nach und legte dann einen Eid ab, in welchem er schwor, eine Rückweisung ohne Rache zu akzeptieren. Anschließend wurde er vom Konzil befragt, ob er die Statuten der Fakultät und der Burse respektiert habe. Anschließend beriet sich das Konzil, fanden sich keine Hinweise auf ausstehende Regelverstöße, wurde der Student um Nachweis aller besuchten Pflichtveranstaltungen gefragt. Konnte er diese vorlegen, wurde er, nachdem alle Antragsteller den Prozess durchlaufen hatten, mit allen zu prüfenden Studenten zusammen vor das Konzil beordert. Gemeinsam legten sie den Prüfungseid ab, in dem sie sich unter anderem verpflichtenden, nichts von den Prüfungen nach außen dringen zu lassen und keine Täuschungsversuche zu unternehmen. Dann wurden die Prüfer ausgewählt und die Termine verteilt. Außerdem hatte der Student 4 Gulden an Gebühren zu zahlen, um zugelassen zu werden.
Die Baccalaureat-Prüfung bestand aus mehreren Segmenten. Zum Teil als Gruppe, zum Teil einzeln wurde man in einer einstündigen mündlichen Prüfung zum Trivium befragt, anschließend in einer Viertelstunde zu Astronomie. Als schriftliche Prüfung hatten die Studenten innerhalb 1 ½ Stunden einen Brief zu verfassen, der sich mit einem bestimmten Thema der Rhetorik oder Grammatik befasste. Anschließend musste nochmals eine Gebühr von einem halben Gulden gezahlt werden. Ein Gremium entschied, welche Studenten bestanden hatten. Die Verleihung des Baccalaureat fand spätestens vier Wochen nach den Prüfungen statt. Bis dahin mussten die Studenten sämtliche Schulden, die sie eventuell bei der Universität hatten, beglichen haben. Die Verleihung war ein Festakt, an dem die ganze Fakultät teilzunehmen hatte. Nach einem gemeinsamen Festmahl wurde der Promotionsakt selbst durchgeführt, anschließend wurden Reden gehalten. Oft dauerten die Promotionen den ganzen Tag.

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0.3.Magister

Das Studium zum Erlangen des zweiten akademischen Grades, dem Magister, unterschied sich kaum vom vorhergehenden Studium, abgesehen von einer Ausweitung des Fächerkanons. Disputationen blieben weiterhin Pflicht, ebenso die Vorlesungen zu den Fächern des Trivium und Quadrivium. Zusätzlich kamen mehrere Veranstaltungen zu Physik, Metaphysik, Ökonomie und Politik hinzu, zu den gelesenen Autoren gehören unter anderem wieder Aristoteles, Cicero und auch Euklid im Bereich Geometrie. Die Examen fanden nur einmal im Jahr, im Herbst statt. Das Aufnahmeverfahren war das gleiche wie beim Baccalaureat, allerdings stiegen die zu zahlenden Gebühren auf 7 ½ Gulden. Wer Magister werden wollte, durfte auch keine unehelichen Kinder haben, dies lief in der damaligen Zeit dem Anspruch einer respektablen Persönlichkeit zuwider. Es gab keine schriftlichen Prüfungen, nur eine zweistündige mündliche, in welcher der Student über alle behandelten Bücher ausgefragt wurde. Anschließend erhielt er einen Fragenkatalog, den er über Nacht bearbeiten konnte, und musste dann am nächsten Tag mit einem weiteren Prüfling über diese Fragen eine Disputation führen. Wieder entschied ein Prüfungsgremium darüber, welche Studenten bestanden hatten. Spätestens zwei Monate nach der Prüfung fand die Verleihung des Magisters statt, wobei sich der Festakt ähnlich dem beim Baccalaureat gestaltete.
Mit dem Titel Magister war nun der Student theoretisch befugt, an allen europäischen Universitäten zu unterrichten, oft wurde zuvor jedoch noch ein Studium an einer höheren Fakultät absolviert.

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Nachweise

Literatur:

Steiner, Jürgen: Die Artistenfakultät der Universität Mainz 1477-1562. Stuttgart 1988.

 

Red. Bearb. Juliane Märker 20.08.2012

 

 
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